Betriebsanweisung
Für das Arbeiten mit
Bauartzugelassenen radioaktiven Präparaten
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Universität Stuttgart, Raum: 0.343
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Gefahren für Mensch und Umwelt
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- Gefahren durch ionisierende Strahlungen (-, - und -Strahlung).
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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- Vorschriften des StrlSchG und der StrlSchV beachten.
- Strahlenschutzgrundsätze (2009/71/Euratom) sowie „Fünf A-Regel“ beachten: Abstand erhöhen, Aufenthaltsdauer verkürzen, Aktivität vermindern, Abschirmung verstärken, Aufnahme in den Körper vermeiden.
- Während des Aufbaus und der Durchführung der Experimente nicht essen und trinken.
- Vor Inbetriebnahme auf Unversehrtheit überprüfen. Warnschild aufstellen.
- Experimente mit bauartzugelassenen Präparaten nach StrlSchV 2001 können von jeder Lehrperson nach Einweisung (jährlich wiederholen) durch den Strahlenschutzbeauftragten (SSB) durchgeführt werden.
- Keine Schülerversuche (Auflagen der RiSU2013 sind nicht erfüllbar).
- Mit Präparaten sachgemäß umgehen sowie unter Verschluss halten, nicht in der Sammlung liegen lassen.
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Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
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- Experimente abrechen, radioaktives Präparat sichern und verschließen.
- Schäden oder ungewöhnliches Verhalten der radioaktiven Präparate dem SSB melden. Entsprechende Präparate nicht verwenden und einer weiteren Nutzung entziehen.
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Erste Hilfe
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- Experiment abrechen, radioaktives Präparat verschließen bzw. radioaktive Stoffe sachgerecht sichern. Auf Selbstschutz achten. SSB informieren.
- Erste Hilfe leisten — ggf. Arzt verständigen (Information z.B. an Sekretariat oder Hausmeister weiterleiten), Eintrag ins Verbandbuch.
- Notruf: 112
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Instanthaltung
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- Schadhafte Präparate gemäß StrlSchG bzw. StrlSchV entsorgen.
- Die Dichtheit geschlossener bauartzugelassener Präparate regelmäßig überprüfen lassen.
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Universität Stuttgart, 5. Physikalisches Institut, AG Physik und ihre Didaktik, lizenziert unter
CC BY-NC-SA 4.0