Betriebsanweisung
Für das Arbeiten mit
Elektronenablenk-, Elektronenbeugungs- und Schattenkreuzröhren
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Universität Stuttgart, Raum: 0.343
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Gefahren für Mensch und Umwelt
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- Implosionsgefahr bei Glasbruch (insb. Gefahr durch umherfliegende Glassplitter).
- Bei Betrieb der Elektronenablenkröhre mit Hochspannungen über 5 kV wird Röntgenstrahlung erzeugt.
- Berührungsgefährliche Spannungen
- Im Betrieb wird der Röhrenhals erwärmt.
- Gefahren durch defekte elektrische Geräte, Einrichtungen und Anschlüsse.
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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- Röhren geschützt lagern, insb. vor Stößen und Stürzen sichern.
- Vor Inbetriebnahme Überprüfung der Geräte auf ordnungsgemäßen
- Zustand. Insbesondere muss auf Beschädigungen (z. B. des Glaskörpers, der Leitungen) geachtet werden.
- Auf sicheren Stand der Röhren achten, nur originale Halterungen verwenden. Röhren nicht mechanisch belasten.
- Nur strom- bzw. energiebegrenzte Hochspannungsnetzgeräte mit nicht berührungsgefährlichen Spannungen verwenden.
- Bei den Röhren handelt es sich um (nicht genehmigungsbedürftige) Störstrahler im Sinne des Strahlenschutzgesetzes. Die Anodenspannung darf 5 kV nicht überschreiten.
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Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
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- Spannung abschalten.
- Schäden oder ungewöhnliches Verhalten der Röhren den Vorgesetzten melden. Entsprechende Röhren nicht in Betrieb nehmen und einer weiteren Nutzung entziehen.
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Erste Hilfe
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- Spannung abschalten bzw. Geräte vom Netz trennen (z. B. Not-Aus betätigen). Auf Selbstschutz achten.
- Erste Hilfe leisten (z.B. Schockbekämpfung) bzw. Ersthelfer verständigen (Information z. B. an Sekretariat oder Hausmeister weiterleiten), Eintrag ins Verbandbuch.
- Auch bei scheinbar folgenlosem Stromschlag Arzt aufsuchen.
- Notruf: 112
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Instanthaltung
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- Reparaturen nur von Fachleuten durchführen lassen.
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Universität Stuttgart, 5. Physikalisches Institut, AG Physik und ihre Didaktik, lizenziert unter
CC BY-NC-SA 4.0