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Elektronenablenk-, Elektronenbeugungs- und Schattenkreuzröhren: Unterschied zwischen den Versionen

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<small>Für das Arbeiten mit</small> <br>
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<big>'''Elektronenablenk-, Elektronenbeugungs- und Schattenkreuzröhren'''</big>


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* Punkt 1
* Implosionsgefahr bei Glasbruch (insb. Gefahr durch umherfliegende Glassplitter).
* Punkt 2
* Bei Betrieb der Elektronenablenkröhre mit Hochspannungen über 5 kV wird Röntgenstrahlung erzeugt.
* Berührungsgefährliche Spannungen
* Im Betrieb wird der Röhrenhals erwärmt.
* Gefahren durch defekte elektrische Geräte, Einrichtungen und Anschlüsse.


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* Punkt 1
* Röhren geschützt lagern, insb. vor Stößen und Stürzen sichern.
* Punkt 2
* Vor Inbetriebnahme Überprüfung der Geräte auf ordnungsgemäßen
* Punkt 3
* Zustand. Insbesondere muss auf Beschädigungen (z. B. des Glaskörpers, der Leitungen) geachtet werden.
* Auf sicheren Stand der Röhren achten, nur originale Halterungen verwenden. Röhren nicht mechanisch belasten.
* Nur strom- bzw. energiebegrenzte Hochspannungsnetzgeräte mit nicht berührungsgefährlichen Spannungen verwenden.
* Bei den Röhren handelt es sich um (nicht genehmigungsbedürftige) Störstrahler im Sinne des Strahlenschutzgesetzes. Die Anodenspannung darf 5 kV nicht überschreiten.


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* Punkt 1
* Spannung abschalten.
* Punkt 2
* Schäden oder ungewöhnliches Verhalten der Röhren den Vorgesetzten melden. Entsprechende Röhren nicht in Betrieb nehmen und einer weiteren Nutzung entziehen.
 


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* Punkt 1
* Spannung abschalten bzw. Geräte vom Netz trennen (z. B. Not-Aus betätigen). Auf Selbstschutz achten.
* Punkt 2
* Erste Hilfe leisten (z.B. Schockbekämpfung) bzw. Ersthelfer verständigen (Information z. B. an Sekretariat oder Hausmeister weiterleiten), Eintrag ins Verbandbuch.
* Auch bei scheinbar folgenlosem Stromschlag Arzt aufsuchen.
* '''Notruf: 112'''
* '''Notruf: 112'''


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* Punkt 1
* Reparaturen nur von Fachleuten durchführen lassen.
* Punkt 2
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Version vom 7. Juli 2020, 09:50 Uhr


Betriebsanweisung

Für das Arbeiten mit
Elektronenablenk-, Elektronenbeugungs- und Schattenkreuzröhren

Universität Stuttgart, Raum: 0.343
Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Implosionsgefahr bei Glasbruch (insb. Gefahr durch umherfliegende Glassplitter).
  • Bei Betrieb der Elektronenablenkröhre mit Hochspannungen über 5 kV wird Röntgenstrahlung erzeugt.
  • Berührungsgefährliche Spannungen
  • Im Betrieb wird der Röhrenhals erwärmt.
  • Gefahren durch defekte elektrische Geräte, Einrichtungen und Anschlüsse.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Röhren geschützt lagern, insb. vor Stößen und Stürzen sichern.
  • Vor Inbetriebnahme Überprüfung der Geräte auf ordnungsgemäßen
  • Zustand. Insbesondere muss auf Beschädigungen (z. B. des Glaskörpers, der Leitungen) geachtet werden.
  • Auf sicheren Stand der Röhren achten, nur originale Halterungen verwenden. Röhren nicht mechanisch belasten.
  • Nur strom- bzw. energiebegrenzte Hochspannungsnetzgeräte mit nicht berührungsgefährlichen Spannungen verwenden.
  • Bei den Röhren handelt es sich um (nicht genehmigungsbedürftige) Störstrahler im Sinne des Strahlenschutzgesetzes. Die Anodenspannung darf 5 kV nicht überschreiten.
Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
  • Spannung abschalten.
  • Schäden oder ungewöhnliches Verhalten der Röhren den Vorgesetzten melden. Entsprechende Röhren nicht in Betrieb nehmen und einer weiteren Nutzung entziehen.


Erste Hilfe
  • Spannung abschalten bzw. Geräte vom Netz trennen (z. B. Not-Aus betätigen). Auf Selbstschutz achten.
  • Erste Hilfe leisten (z.B. Schockbekämpfung) bzw. Ersthelfer verständigen (Information z. B. an Sekretariat oder Hausmeister weiterleiten), Eintrag ins Verbandbuch.
  • Auch bei scheinbar folgenlosem Stromschlag Arzt aufsuchen.
  • Notruf: 112
Instanthaltung
  • Reparaturen nur von Fachleuten durchführen lassen.


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